Rauchmelderpflicht in Bayern

Rauchmelderpflicht in Bayern

Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013. Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein.

Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern bis zum 31.12. 2017.

Nach DIN 14676 sollten Planung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern von einer „geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder“ durch­geführt werden. Unsere Elektrofachkräfte können die hierfür erforderliche Fachkompetenz in Form eines personenbezogenen Zertifikats nachweisen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und sorgen für eine fachegerechte Montage der Rauchmelder im gesundheitlichen Interesse unserer Kunden und deren Mieter in Würzburg und Umgebung.