Neue Regelungen im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)

Seit dem 01.01.2024 ist das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) mit einer wegweisenden Änderung in Kraft getreten: die 65%-Regelung. Diese besagt, dass neue Heizungen zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Doch was bedeutet das konkret für Eigentümerinnen und Eigentümer?

Für Neubauten: Unbedingt die Fristen beachten

Die 65%-Regelung greift sofort für Neubauten in Neubaugebieten. Wenn Sie also gerade einen Neubau planen, ist es entscheidend, sich umgehend über die Möglichkeiten der Integration erneuerbarer Energien zu informieren. Beachten Sie dabei, dass Neubauten in Baulücken erst ab 2026 von dieser Regelung betroffen sind.

Für Bestandsimmobilien: Keine Panik, aber Handlungsoptionen nutzen!

Im Bestand besteht grundsätzlich keine Pflicht zum Heizungstausch. Reparaturen defekter Heizungen sind nach wie vor erlaubt, und bei irreparablen Schäden können Übergangslösungen gefunden werden. Aber warum warten? Aktuell gibt es weiterhin attraktive Förderungen für den Austausch von Heizungsanlagen.

Nutzen Sie staatliche Förderungen – Wir zeigen Ihnen wie!

Fördermittel sind verfügbar und können einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung des Heizungsaustauschs leisten. Unser Expertenteam steht Ihnen zur Seite, um Sie umfassend über das Gebäude-Energie-Gesetz, den Heizungstausch und die verfügbaren Förderungen zu informieren.

Lassen Sie sich von uns beraten!

Wir bieten individuelle Beratungstermine in unseren Ausstellungsräumen an. Rufen Sie uns einfach an, und vereinbaren Sie einen Termin. Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation, klären offene Fragen und entwickeln eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Heizungssystem.

Handeln Sie jetzt für eine nachhaltige Zukunft – Wir freuen uns auf Sie!